Klassische Homöopathie
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Was ist klassische Homöopathie?
Der Begriff Homöopathie kommt aus dem Griechischen.
Er setzt sich zusammen aus:
homolos (ähnlich) und pathos (Leiden).
Dahinter verbirgt sich das Prinzip:
„Ähnliches soll mit Ähnlichem geheilt werden."
Homöopathische Arzneimittel, in Form von Globuli oder Lösungen, wirken als Botenstoffe, die dem gesamten Körper das Signal und die nötigen Informationen zur Genesung geben.
Die Homöopathie ist eine eigene medizinische Heilmethode, die sich nicht auf die Behandlung einzelner isolierter Krankheiten, wie wir es aus der Schulmedizin kennen, beschränkt, sondern den Menschen aus einer Einheit von Körper, Geist und Seele betrachtet.
Durch die Gabe homöopathischer Mittel können die gestörten Selbstheilungskräfte angeregt werden, und dadurch eine Heilung von akuten und chronischen Krankheiten stattfinden.
Der Begründer der Homöopathie:
Christian Friedrich Samuel Hahnemann (1755-1843)
Apotheker, Chemiker und Arzt
Die homöopathischen Arzneimittel:
Als Ausgangsstoffe für homöopathische Arznei-mittel dienen Produkte aus dem Pflanzen-, Mineral-, und Tierreich oder auch direkte Erregerprodukte. Diese werden in D-, C- oder Q-Potenzen hergestellt, die Potenzen unterscheiden sich durch die Verdünnung und Verschüttelung.
Um festzustellen, welche Symptome die jeweiligen Mittel produzieren, werden seit Anbeginn der Homöopathie Arzneimittelprüfungen durchgeführt. Das bedeutet, dass gesunde Menschen ein ihnen unbekanntes homöopathisches Mittel einnehmen. Die Symptome, die diese Probanden dann während der Dauer der Arzneimittelprüfung neu entwickeln, werden durch einen Supervisor genauestens protokolliert und später in sogenannten Arzneimittel-lehren zusammengefasst. Es gibt mittlerweile mehr als 2000 homöopathische Mittel, und dank solcher Arzneimittelprüfungen werden es stetig mehr.
Das individuelle Arzneimittel für jeden Patienten zu finden ist die Aufgabe der klassischen Homöopathen. Dieses Arzneimittel nennt man Konstitu-tionsmittel.
Wie sieht eine homöopathische Behandlung aus?
Zur Arzneimittelfindung werden neben körperlichen Symptomen auch die Lebensgewohnheiten, das Umfeld, Gedanken und Träume, Nahrungsmittelverlangen und Nahrungsmittelabneigungen, Ängste und Sorgen mit einbezogen.
Diese Befragung nennt man homöopathische Erstanamnese, die ungefähr 1-2 Stunden dauert.
Nach Fallanalyse und Ausarbeitung erfolgt die Verordnung des Konstitutionsmittels.
Dahinter verbirgt sich das Prinzip
„Ähnliches soll mit Ähnlichem geheilt werden."
In chronischen Fällen erfolgt 4-6 Wochen nach Beginn der Behandlung eine halbstündige Folgeanamnese, bei der alle Veränderungen gemeinsam besprochen und dokumentiert werden. Außerdem wird die weitere Vorgehensweise festgelegt.
Bei chronischen Fällen dauert die Behandlung länger, bei einer Akutbehandlung zeigt ein gut gewähltes homöopathisches Mittel oftmals schon nach kurzer Zeit seine Wirkung.
Was muss während der homöopathischen Therapie beachtet werden?
Homöopathische Mittel werden durch Coffein, Menthol und Kamille gestört.
Diese Substanzen finden sich in Cola, Zahnpasta, Tee, Kaugummi und Kräuterbonbons, und sollten
vorübergehend nicht verwendet werden.
Kinderzahnpasta, sowie Elmex mentholfrei und Kinderzahnpflegekaugummis enthalten kein Menthol.
In der Kinderheilkunde gibt es zahlreiche Krankheiten, die hömöopathisch behandelt werden können. Das Spektrum reicht von Akutkrankheiten und chronischen Erkrankungen bis zu Aufmerksamkeitsstörungen und Autismus. Gerade hier zeigt die Homöopathie erstaunliche Erfolge.
Falls Sie bei Ihrem Kind eine homöopathische Erstanamnese wünschen, sprechen Sie mich bitte an.
Mehr über die Homöopathie, über Wirkungsweise, Anwendung und aktuelle Studien erfahren Sie über die Homepage des deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte: www.dzvhae.de
Kosten:
So wie die meisten klassisch homöopathisch tätigen Ärztinnen und Ärzte habe auch ich keine Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen abgeschlossen, weil dieser Gebührenrahmen keine adäquate Vergütung einer zeitaufwändigen homöopathischen Anamnese Erhebung und Therapie zulässt.
Die Abrechnung meiner Leistungen erfolgt daher immer auf der Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Diese sieht für die homöopathische Erstanamnese die Ziffer 30 und für die Folgekonsultation die Ziffer 31 vor.
Für Beratungen kommen die Ziffern 1, 3, evtl. 804 und 806 zur Abrechnung.
Vorwiegend die Ziffer 30 wird je nach Zeitdauer und Schwierigkeitsgrad beim Erstgespräch, sowie der anschließenden Ausarbeitung mit einem Steigerungsfaktor multipliziert. Dieser kann zwischen 1,8 und maximal 3,5 des einfachen Satzes liegen.
Homöopathische Folgeanamnesen und Beratungen in der Praxis oder am Telefon rechnen wir üblicherweise mit dem Faktor 2,3 ( in Ausnahmefällen bis maximal Faktor 3,5).
Dies bedeutet in Zahlen ausgedrückt:
- Erstanamnese bei Erwachsenen 150 - 270 Euro
- Erstanamnese bei Kindern 150 - 200 Euro ( selten bis 250 Euro)
- Folgeanamnese 60 -90 Euro ( in der Regel 2 -3 x pro Jahr )
- Kurze Beratung ( auch am Telefon ) 10 Euro
- Ausführliche Beratung ( auch am Telefon ) 20 - 30 Euro
Was erstatten die Krankenkassen?
Es ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich ob, beziehungsweise wie viel erstattet wird.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.