Verordnungen

  • Rezepte für Ergotherapie, Logopädische Therapie (Sprachtherapie) und Physiotherapie (Krankengymnastik) können nur nach vorausgegangener Untersuchung/Gespräch ausgestellt werden.
  • Wiederholungs-Rezepte dürfen nur nach Vorlage eines Therapie-Berichtes ausgestellt werden.
  • Nicht rezeptpflichtige Medikamente (z.B. Nasenspray, Hustensaft) sind für gesetzlich versicherte Kinder ab 12 Jahren auf einem Grünen Rezept zu verordnen und werden von den Krankenkassen nicht erstattet, sie müssen selbst gekauft werden.
  • Das Verordnen einer Haus- oder Reiseapotheke ist zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erlaubt.